Brauche ich einen Energieausweis, um mein Haus oder meine Wohnung verkaufen zu können?

Die 2 Formen des Energieausweises: Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis.

Der Bedarfsausweis zeigt den theoretischen Energiebedarf Ihrer Immobilie. Anhand baulicher Anforderungen wie dem Baujahr, der energetischen Sanierung der Außenwände und der Art der Heizung wird dieser errechnet. Im Gegensatz zum Verbrauchsausweis gibt dieser nur Aufschluss über den Bedarf an Energie – der tatsächliche Verbrauch wird nicht berücksichtigt.

Der Verbrauchsausweis gibt Aufschluss über den tatsächlichen Energieverbrauch der Immobilie. Hierzu wird der Kennwert aus dem tatsächlichen Verbrauch aller Wohneinheiten und Bewohner berechnet. Hierzu wird die Heizkostenabrechnung der vergangenen drei Jahre benötigt. Außerdem muss die gesamte Fläche der Immobilie in Quadratmetern bekannt sein.

Rechtlich immer auf der sicheren Seite - mit Emslander Immobilien

Mit dem Energieausweis informiert der Immobilienbesitzer über die Energieeffizienz seines Gebäudes bzw. seiner Wohnung.

Für den Käufer oder Mieter sind die Vorteile klar: Ähnlich wie seit Langem von Kühlschränken oder Herden bekannt, erfährt er mit einem Blick das Wesentliche über die "Verbrauchsklasse" der Immobilie und über deren Energieeffizienz.

Immobilienverkäufer oder Vermieter, die keinen Makler beauftragen wollen, müssen hier einiges beachten. Denn seit der Novellierung der Energiesparverordnung (EnEV) im Jahr 2014 gelten verschärfte Regelungen. Beispielsweise muss der Energieausweis schon bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt oder übergeben werden. Die Energiedaten müssen bereits in den Immobilienanzeigen ausgewiesen werden. Sonst drohen empfindliche Bußgelder.

Wenn Sie uns beauftragen, kümmern wir uns natürlich auch um sämtliche Details, die den Energieausweis betreffen.
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Der Energieausweis für Ihre Immobilie

Ein gültiger Energieausweis kann nur von Fachleuten mit speziellen Ausbildungen und Qualifikationen erstellt werden.

Um Immobilien vermitteln zu können, ist ein gültiger Energieausweis unabdingbar. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, Interessenten einen gültigen Energieausweis vorzulegen und die Daten aus dem Ausweis im Immobilienangebot auszuweisen. Ausnahmen treten bei denkmalgeschützten Immobilien auf: Hier besteht vom Gesetzgeber ausgehend keine Pflicht, einen Energieausweis zu erstellen.

Wir arbeiten mit erfahrenen Profis, damit Sie einen vorschriftsmäßigen Energieausweis erhalten. Gerne kümmern wir uns im Rahmen der Vermarktung Ihrer Immobilie um die Erstellung des Energieausweises, tragen die notwendigen Informationen zusammen und erstellen diesen im Vorfeld der Vermittlung. Für Immobilien, deren Verkauf an unser Unternehmen ein Alleinauftrag erteilt wird, erstellen wir (falls nicht bereits vorhanden) Ihren Energieausweis kostenlos.

Natürlich achten wir in allen Phasen des Verkaufs darauf, dass auch die weiteren Vorschriften der Energiesparverordnung erfüllt sind.
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Neugierig geworden? Kontaktieren Sie uns unverbindlich!

Emslander Immobilien berät Sie ausführlich zu den gesetzlichen Regelungen. Wir informieren Sie auch gern, wie Sie Energie einsparen können.
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