Immobilienwert fachgerecht ermitteln


Sachverständige Immobilienbewertung und Wertermittlung 

Die Bestimmung des Wertes von Immobilien erfolgt zu verschiedenen Anlässen. Hierbei wird der Grund der Wertermittlung berücksichtigt. Ermittelt werden kann zum einen der Verkehrswert der Immobilie, zum anderen der Marktwert der Immobilie. Im Rahmen der Finanzierung wird der Beleihungswert von Immobilien berechnet: Dieser ergibt sich aus dem Verkehrswert der Immobilie abzüglich eines Sicherheitsabschlags.

Die Bewertung einer Immobilie kann durch unterschiedliche Verfahren erfolgen: Die Wertermittlung von Immobilien ist über das Ertragswertverfahren, das Sachwertverfahren sowie das Vergleichswertverfahren möglich.

Gerne stehen wir Ihnen als Sachverständige für die Wertermittlung von Immobilien zur Verfügung und freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

Sie können die Daten zu Ihrer Immobilie auch bequem über das Formular am Ende der Seite an uns übermitteln. Wir melden uns so schnell wie möglich für die Bewertung Ihrer Immobilie bei Ihnen zurück.

Wichtige Faktoren für die Wertermittlung von Immobilien:
  • Lage
  • Gebäudeflächen
  • Grundstücksfläche
  • Energieträger
  • Gebäudetyp
  • Ausstattung
  • Baujahr
  • Bausubstanz
  • Modernisierungen
  • Sanierungen
  • Renovierungen
  • Mietertrag

Per Mail an: info@emslander-immobilien.com
Telefonisch unter: 0721 68065650

Im Regelfall wird der Wert von Immobilien über das Sachwertverfahren bestimmt

Das Sachwertverfahren zur Bestimmung des Immobilienwertes fokussiert sich auf die Bausubstanz der Immobilie. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage des Bodenwertes, des Gebäudesachwertes sowie der Marktanpassung.

Im ersten Schritt der Berechnung wird der Bodenwert bestimmt. Dieser ergibt sich aus dem Bodenrichtwert multipliziert mit der Grundstücksfläche.

Im zweiten Schritt werden die Herstellungskosten der Immobilie berechnet. Die Herstellungskosten werden pro Quadratmeter errechnet und dann mit der Grundfläche der Immobilie multipliziert.

Im dritten Schritt wird der aktuelle Zustand der Bausubstanz bewertet. Faktoren wie Abnutzung, Alterung und wertmindernde Umstände werden berücksichtigt.

Im vierten Schritt werden der Bodenwert sowie der Gebäude-Sachwert addiert. Das Ergebnis ist der vorläufige Sachwert der Immobilie.

Der fünfte Schritt dient der Berücksichtigung der aktuellen Marktverhältnisse. Hierzu bestimmt der Sachverständige oder Gutachter im Rahmen der Wertermittlung der Immobilie den Marktanpassungsfaktor: Dieser wird mit dem vorläufigen Sachwert multipliziert – das Ergebnis gibt den aktuellen Marktwert der Immobilie wieder.

Angaben zum Objekt, das bewertet werden soll

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