Erbbaurecht - So profitieren Sie dauerhaft von Ihrem Grundstück
Sie sind Eigentümer eines Grundstücks in Karlsruhe und der Region? Sie möchten es verwerten, aber nicht verkaufen? Dann kommt eventuell ein Erbbaurecht für Sie infrage: Beim Erbbaurecht bleiben Sie der Grundstückseigentümer und erhalten eine jährliche Pacht.
Gut zu wissen
Ein schönes Baugrundstück und darauf ein Haus - es kommt vor, dass diese beiden Immobilien völlig unterschiedliche Eigentümer haben. Grundsätzlich ist ein Gebäude, das auf einem Grundstück errichtet wurde, dessen wesentlicher Bestandteil, es gibt folglich nur einen Eigentümer. Eine Ausnahme dieses Grundsatzes stellt das Erbbaurecht dar: Hierbei sind das Grundstück und das Gebäude rechtlich voneinander getrennt, wodurch es möglich ist, dass es für das Gebäude und das Grundstück jeweils unterschiedliche Eigentümer gibt.
Erbbaurecht: Geber und Nehmer
Beim Erbbaurecht baut oder kauft ein Eigentümer ein Gebäude auf fremdem Grundstück. Das bedeutet, dass Interessenten, die ein Haus bauen wollen, nicht zwingend auch ein teures Grundstück erwerben müssen. Mit der Möglichkeit des Erbbaurechts werden Grund und Boden von der darauf stehenden Immobilie getrennt. Dabei kann es sich sowohl um ein Wohnhaus als auch um eine Gewerbeimmobilie handeln. Am häufigsten werden auf solchen Grundstücken jedoch Gebäude zur privaten Nutzung errichtet.

Der Eigentümer des Grundstücks fungiert dabei als Erbbaurecht-Geber. Er stellt seine Immobilie - das Grundstück - zur Verfügung und räumt dem Erbbaurecht-Nehmer das Recht ein, auf seinem Grund und Boden ein Gebäude zu errichten und zu unterhalten. Für dieses Nutzungsrecht erhält der Erbbaurecht-Geber vom Erbbaurecht-Nehmer eine Gegenleistung.
Erbbauzins - die Gegenleistung für ein Grundstück
Der Erbbaurecht-Nehmer ist alleiniger Eigentümer des Gebäudes, welches er auf dem fremden Grundstück errichtet hat. Als Gegenleistung für die Nutzung des Grundstücks ist er vertraglich dazu verpflichtet dem Erbbaurecht-Geber einen sogenannten Erbbauzins zu entrichten.
Der Erbbauzins ist eine Art Miete, die jährlich entrichtet werden muss. Die Höhe beträgt in der Regel drei bis fünf Prozent des Grundstückswerts. Maßgeblich für die Berechnung des Betrags ist der Bodenwert des Grundstücks.
Der Erbbauzins ist eine Art Miete, die jährlich entrichtet werden muss. Die Höhe beträgt in der Regel drei bis fünf Prozent des Grundstückswerts. Maßgeblich für die Berechnung des Betrags ist der Bodenwert des Grundstücks.
Lohnt sich ein Erbbaurecht?
Als Erbbaurecht-Geber profitieren Sie davon das Grundstück wirtschaftlich zu verwerten, ohne es dafür verkaufen zu müssen. In Form des vom Erbbaurecht-Nehmer zu leistenden Erbbauzinses, erhalten Sie eine langfristige und sichere Rendite.
Der Erbbaurecht-Nehmer hingegen hat den Vorteil, dass bei Errichtung eines Gebäudes auf dem Erbbaugrundstück die Finanzierung eines Grundstücks entfällt, er muss also lediglich den Bau des Gebäudes finanzieren.
Der Erbbaurecht-Nehmer hingegen hat den Vorteil, dass bei Errichtung eines Gebäudes auf dem Erbbaugrundstück die Finanzierung eines Grundstücks entfällt, er muss also lediglich den Bau des Gebäudes finanzieren.
Erbbaurechtsvertrag
Ein Erbbaurechtsvertrag wird meist auf mindestens 50 bis etwa 99 Jahre abgeschlossen. Die Laufzeit kann frei verhandelt werden und ist im Vertrag festgesetzt. Läuft der Vertrag und damit die darin vereinbarte Dauer aus, erlischt das Erbbaurecht. Der Vertrag kann jedoch beliebig oft verlängert oder neu aufgesetzt werden.
Sofern der Vertrag nicht verlängert wird, fällt das im Erbaurecht errichtete Gebäude zurück an den Erbaurecht-Geber. Dieser ist hierbei aber verpflichtet den Erbraurecht-Nehmer angemessen zu entschädigen. Im Volksmund spricht man in diesem Zusammenhang von einem sogenannten Heimfall.
Dieses Recht der Nutzung eines fremden Grundstücks muss im Grundbuch und im Erbbaugrundbuch eingetragen werden. Ein Erbbaurecht kann verkauft, vererbt, beliehen oder übertragen werden, ohne dass es erlischt.
Dieses Recht der Nutzung eines fremden Grundstücks muss im Grundbuch und im Erbbaugrundbuch eingetragen werden. Ein Erbbaurecht kann verkauft, vererbt, beliehen oder übertragen werden, ohne dass es erlischt.

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