Bevor ein Notartermin im Rahmen eines Immobilienverkaufs vereinbart werden kann, muss einiges erledigt werden. Zunächst ist es wichtig, dass Sie sich mit dem Käufer Ihrer Immobilie auf einen Kaufpreis des Hauses oder der Wohnung geeinigt haben. Auch die Zahlungsmodalitäten sollten Sie im Vorfeld geklärt haben. Hat der Käufer Ihnen eine
Finanzierungsbestätigung seines Kreditinstituts vorgelegt? Ist das alles erledigt, kann ein Beurkundungstermin für den Kaufvertrag festgelegt werden.
In der Regel wird der Notar vom Käufer ausgewählt. Um den Kaufvertrag vorbereiten zu können, benötigt der Notar einige Dokumente von Ihnen sowie verschiedene Informationen zum Erwerber und zum Veräußerer. Dafür benötigt er unter anderem Angaben über das Grundbuch, den Kaufpreis und den Termin, an dem der Übergang von Nutzen und Lasten stattfinden soll. Ferner müssen Sie ihn über
alle relevanten Nebenabreden mit dem Käufer informieren, beispielsweise über die Übernahme von Möbeln. Hat Ihre Immobilie gravierende Sachmängel? Auch das müssen Sie dem Notar mitteilen.
Wichtig: Sie sollten die letzte Fassung des Kaufvertrages bereits einige Tage vor dem Beurkundungstermin vorliegen haben, sodass Sie das Dokument in Ruhe prüfen können. Falls hierbei Fragen entstehen, können Sie diese entweder bereits im Vorfeld mit dem Notar, oder während des Beurkundungstermin, klären.